Das landesweit geltende Sperrintervall wurde bis zum 31. Mai verlängert. Damit beginnt der vierte Teil der Sperrung ab dem 18. Mai. Selbst zu diesem Zeitpunkt wurde noch keine Erleichterung gewährt. Die Beschränkungen wurden bei vielen verschiedenen Anbietern zusammen mit den zuvor eingeschränkten Luft-, U-Bahn-, Bahn-, Bus-, Essens- und akademischen Einrichtungen fortgesetzt. Am Sonntagabend haben die vom Innenministerium erlassenen Vorschriften die Staaten aufgefordert, eine Entscheidung in Bezug auf finanzielle Maßnahmen zu treffen. Die Regel besagt auch, dass die Staaten und Gewerkschaftsgebiete beschließen werden, die Gebiete in purpurrote, orangefarbene und unerfahrene Zonen zu unterteilen. Das Ministerium hat weiterhin zahlreiche Aktionen verboten. Während einige Aktionen von der Situation ausgenommen sind. <! – –
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Einschränkungen für diese Aktionen werden fortgesetzt
– Das Verbot von Inlands- und Auslandsflügen wird fortgesetzt
– In Hotspot-Bereichen wird die Strenge fortgesetzt
– U-Bahn-Service kann verboten werden
– Schulen und Fakultäten können sogar geschlossen sein
– Restaurant, Fitnesscenter dürfen zusätzlich nicht geöffnet werden
– Alle Formen nicht weltlicher und sozialer Anträge werden weiterhin verboten
Diese Informationen sind auf dem neuesten Stand…