Sie forderte von ihrem Arbeitgeber, der Pflegeeinrichtung Antes Zorg, 137.000 Euro für die Entlassung wegen Diskriminierung während der Schwangerschaft. Stattdessen muss sie nun die Verfahrenskosten tragen.
Die Frau arbeitete als Agogikerin. Sie gibt an, dass sie aufgrund ihrer Schwangerschaft bestimmte Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß ausführen konnte, dies jedoch von ihrem Arbeitgeber überhaupt nicht berücksichtigt wurde.
Der Richter entschied, dass Antes nicht beschuldigt werden kann. Die Gesundheitseinrichtung hatte der Frau per E-Mail mitgeteilt, dass sie ihre Arbeit nicht zufriedenstellend verrichtete, bevor bekannt wurde, dass sie schwanger war. Antes gibt an, dass die Frau nicht genügend Stunden zur Verfügung hatte, um ihre Vertragsstunden abzuschließen, zu spät für ihre Arbeit abgemeldet wurde und zu spät kam.
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