Das Handelsgericht hat eine Preiserhöhung beim österreichischen Energieanbieter Verbund abgelehnt. Die Entscheidung kam nach dem Einreichen einer Klage durch die Konsumentenschutzorganisation Verein für Konsumenteninformation (VKI).
Der VKI hatte gegen die Preiserhöhung von Verbund geklagt, die ab dem 1. Januar 2020 in Kraft treten sollte. Der Preis für Strom und Gas sollte um 4,7 Prozent erhöht werden. Der VKI argumentierte, dass die Preiserhöhung ungerechtfertigt und ungerechtfertigt sei.
Das Handelsgericht entschied schließlich, dass die Preiserhöhung nicht rechtens sei und sie daher nicht durchgesetzt werden könne. Der VKI begrüßte die Entscheidung und betonte, dass sie ein wichtiges Signal an alle Energieanbieter sendet, dass Preiserhöhungen nicht ohne gute Gründe durchgesetzt werden können.
Der Energieanbieter Verbund hat noch nicht angekündigt, ob er Berufung einlegen wird. Die Entscheidung des Handelsgerichts bedeutet jedoch, dass die Preiserhöhung nicht in Kraft treten wird, solange keine neue Entscheidung getroffen wird.
Es ist wichtig, dass Energieanbieter ihre Preise fair halten und nicht versuchen, Konsumenten zu übervorteilen. Diese Entscheidung des Handelsgerichts ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Energieanbieter fair handeln und Konsumenten nicht übervorteilen.