Neue Verhandlungsverschiebung aufgrund der Bitte um zusätzliche Ermittlungen

Anfang Oktober 2020 kursierten in den sozialen Medien Nacktfotos und Videos unter anderem von Peter Van de Veire, Stan Van Samang und Sean Dhondt. Schließlich stellte sich heraus, dass sie von einem jungen Mann aus Gent ausgetrickst worden waren, der sich als „Eveline“ ausgab und sie dazu überredete, Bilder zu schicken. Dabei ging es um „Catfishing“ und der Täter nutzte Fotos und Videos eines australischen Models.

Der damals 27-jährige GR-Student wurde nach Ermittlungen der Bundeseinheit für Computerkriminalität in seinem Zimmer in Gent festgenommen. Er legte Geständnisse ab und wurde unter strengen Auflagen freigelassen. Die Akte wurde im April letzten Jahres an das Gericht weitergeleitet, doch die Verteidigung reichte daraufhin einen Antrag auf weitere Ermittlungen ein. Doch während die Ermittlungen liefen, wurde der Mann Ende November erneut festgenommen. Er hätte sein Terrain in die Niederlande verlegt, wo er unter dem Namen „Ariana“ firmierte. Er verbrachte mehrere Monate im Gefängnis, wurde jedoch im März unter strengen Auflagen freigelassen.

Die gesamten Ermittlungen inklusive der neuen Fakten wurden kürzlich abgeschlossen. Dies zeigt laut Die letzten Nachrichten dass R. mehr als hundert Opfer verursachte, darunter ein viertes BV. In jedem Fall speicherte er die Nacktbilder, die er erhielt, auf seinem Computer. Die meisten Opfer wurden nie identifiziert, nur zwölf Opfer reichten Zivilklage ein.

Der Fall sollte heute wieder vor Gericht verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft möchte, dass GR wegen Computerfälschung, unerlaubter Verbreitung sexuell getönter Aufnahmen, Belästigung, Erpressung, Voyeurismus und Besitz von Kinderpornografie vor ein Strafgericht verwiesen wird.

Die Verteidigung des Mannes stellte jedoch am Dienstag einen neuen Antrag auf weitere Ermittlungen. „Ich kann bestätigen, dass wir einen Antrag auf weitere Ermittlungen gestellt haben“, sagt Wahib El Hayouni, der den Mann zusammen mit Jan Donkers verteidigt. „Zu den Inhalten kann ich keine Angaben machen, aber es handelt sich um eine Untersuchung, die wir in der ersten Ratskammer nicht hätten fordern können.“

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Da es sich um Ermittlungen zur zweiten mutmaßlich in den Niederlanden begangenen Straftatenserie handelt, können zum zweiten Mal zusätzliche Ermittlungen beantragt werden. Der Untersuchungsrichter in Gent muss nun entscheiden, ob dies wieder erlaubt wird. Im Falle einer Ablehnung können die Parteien immer noch Berufung bei der Anklagekammer in Gent einlegen.

Der Fall wird am Mittwoch von der Ratskammer auf unbestimmte Zeit vertagt, und ob GR sich vor dem Strafgericht verantworten muss, wird sich wohl erst nach der Gerichtsbeurlaubung klären.

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