Die EU-Kommission hat 500 Websites überprüft, von denen zwei Drittel die Verbraucherrechte der Europäischen Union verletzen. Viele Online-Shops, die beispielsweise Bekleidung und Elektrogeräte verkaufen, enthielten nach einem Bericht der EU-Kommission unvollständige Preise oder klärten das Widerrufs- und Rückgaberecht nicht ausreichend.
EU-Rechte sollen das Vertrauen der Verbraucher in den Online-Handel stärken. „Diese Rechte sollten im Kleingedruckten nicht verloren gehen“, sagte Verbraucherschutzbeauftragter Didier Reynders. „Es ist inakzeptabel, dass die europäischen Verbraucher nicht richtig über ihre Rechte informiert werden, wenn sie in zwei von drei Online-Shops online einkaufen.“
Die nationalen Behörden sollten die Fälle überprüfen
Der Bericht basiert auf einem Screening von Verbraucherschutzbehörden aus 27 Ländern, das von der Kommission koordiniert wurde. In einem nächsten Schritt sollten die nationalen Behörden die festgestellten Unregelmäßigkeiten überprüfen und die einzelnen Anbieter auffordern, die Mängel zu beheben.
Dem Scheck zufolge hatte mehr als ein Viertel der Websites nicht darüber informiert, wie Verbraucher Verträge kündigen können. Dies ist innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen aus den Angaben zum Widerruf möglich.
Mehr als ein Fünftel der Onlineshops zeigte die Preise wiederum nur unvollständig an; Es gab keine Informationen zu Lieferung, Versand oder möglichen zusätzlichen Kosten. Laut dem Screening fehlte einem Drittel der Websites auch ein Hinweis auf die Zweijahresgarantie. Auch beim Umgang mit Geoblocking hielten sich zahlreiche Händler nicht an Verbote – oder es fehlten Informationen zur Lösung von Online-Streitigkeiten.