Regierung hält Informationen fälschlicherweise vor Bürgern geheim | Innere

Open Government ist seit dreißig Jahren Teil der belgischen Verfassung, was bedeutet, dass Verwaltungsdokumente grundsätzlich eingesehen werden können. Das Motto: Offenheit ist die Norm, Privatsphäre die Ausnahme. Eine Regierung kann einen Antrag eines Bürgers oder Unternehmens ablehnen, jedoch nur, wenn die Privatsphäre einer Person gefährdet ist oder eine Akte unvollständig ist. „De Tijd“ und „Apache“ untersuchten 330 Empfehlungen und Entscheidungen der Regulierungsbehörden und stellten fest, dass diese Regeln missachtet werden.

Auf Bundesebene betraf ein Drittel der Beschwerden die Steuerbehörden sowie 29 weitere Straftäter wie den FÖD Justiz und die NMBS. Die „Kommission für den Zugang zu und die Weiterverwendung von Verwaltungsdokumenten“, die nur beratend tätig sein darf, entschied in 80 Prozent der Fälle, dass die staatlichen Stellen Unrecht hatten. Ihre Beweggründe waren oft nicht konkret genug.

Auf flämischer Ebene erhält immer noch die Hälfte der Beschwerdeführer Einsicht in die Informationen, manchmal sogar bevor sich die zuständige Behörde dazu äußert. Auch nach einer Berufung beim Staatsrat hat man nur halb so gute Chancen auf Erfolg. Auch die Kommunalbehörden scheinen bei Anträgen nachlässig vorzugehen oder das Datenschutzargument aufgrund mangelnder Verwaltungsbefugnisse zu schnell ins Wanken zu bringen.

Auch Bundesminister gewährten in 9 von 10 Fällen zu wenig Akteneinsicht. Die Akten des Bundesministerrats würden in den kommenden Monaten aktiv an die Öffentlichkeit gebracht, berichtete Premierminister Alexander De Croo (Open VLD) in einer Antwort.

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