Für das Steuerjahr 2022 tritt eine neue und erhebliche Abzugsbeschränkung für Forschungs- und Versuchsaufwendungen (R&E) in Kraft. Die Möglichkeit, F&E-Ausgaben als Aufwand zu erfassen, in Verbindung mit der Steuergutschrift für Forschung und Entwicklung (F&E), waren zwei wichtige Möglichkeiten, wie das Steuergesetz Unternehmen dazu anregte, diese wichtige Investition zu tätigen. Gemäß dem Steuersenkungs- und Beschäftigungsgesetz (TCJA) vom Dezember 2017 sind Ausgaben für R&E für das Steuerjahr 2022 jedoch nicht mehr abzugsfähig; Stattdessen müssen die Steuerzahler kapitalisieren …