welche Obergrenze?, Steuer- und Wirtschaftsrecht

KMU (weniger als 250 Beschäftigte, Umsatz Oktober 2020 und 31. Dezember 2021) konnten von einer Steuergutschrift profitieren. Gute Nachricht: Dieser nachträglich nicht erneuerte Steuervorteil wurde durch das letzte Ausgabenfinanzierungsgesetz wieder eingeführt entstanden zwischen 1Ist Januar 2023 und 31. Dezember 2024.

Klarstellung: Die Gebäude, in denen die Arbeiten durchgeführt werden, müssen vor mehr als 2 Jahren fertiggestellt, für die tertiäre Nutzung bestimmt und der Ausübung einer industriellen, kommerziellen, handwerklichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet sein.

Diese Steuergutschrift beläuft sich auf 30 % des Selbstkostenpreises ohne Steuern der förderfähigen Ausgaben nach Abzug öffentlicher Beihilfen und Beihilfen aus Energiesparzertifikaten. Ihre Höhe darf jedoch 25.000 € nicht übersteigen. Daher hat die Steuerverwaltung bestätigt, dass diese Obergrenze von 25.000 € global ist und die beiden Anwendungszeiträume des Systems (2020-2021 und 2023-2024) betrifft. Mit anderen Worten, die Wiedereinsetzung der Abgabenermäßigung für Ausgaben, die zwischen dem 1Ist Januar 2023 und 31. Dezember 2024 können Unternehmen, die bereits davon profitiert haben, nicht für Ausgaben profitieren, die zwischen dem 1Ist Oktober 2020 und 31. Dezember 2021 und die bei dieser Gelegenheit die Obergrenze erreicht haben.

Hinweis: Im Jahr 2022 angefallene energetische Sanierungskosten können nicht zum Steuervorteil führen, da das System in diesem Zeitraum nicht anwendbar ist.

Illustration

Im Jahr 2021 sind einem Unternehmen energetische Sanierungskosten in Höhe von 50.000 € entstanden. Sie profitierte von der Steuerermäßigung in Höhe von: 50.000 x 30 % = 15.000 €.

Im Jahr 2023 entstehen diesem Unternehmen neue förderfähige Ausgaben in Höhe von 80.000 €, d. h. eine Steuergutschrift, die theoretisch 80.000 x 30 % = 24.000 € entspricht.

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Der Gesamtbetrag der beiden Abgabenermäßigungen in Höhe von 39.000 € (15.000 + 24.000) übersteigt jedoch die Obergrenze von 25.000 €.

In der Praxis kann das Unternehmen daher für 2023 von einer Steuergutschrift profitieren, die auf 25.000 € (Obergrenze) – 15.000 € (Steuergutschrift 2021) = 10.000 € begrenzt ist.

BOI-BIC-RICI-10-170 vom 8. Februar 2023

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