Die Nationalversammlung erklärt den Gesetzentwurf zur Revision des Familiengesetzbuches für Mitgift, Verlobung und Polygamie für zulässig

Die Nationalversammlung erklärt den Gesetzentwurf zur Revision des Familiengesetzbuches für Mitgift, Verlobung und Polygamie für zulässig

Die Abgeordneten erklärten nach einer Debatte an diesem Montag, dem 8. Mai, den Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Familiengesetzbuchs, das die Mitgift, die Verlobung und die Polygamie betrifft, für zulässig. Der Text wird zur eingehenden Prüfung an die Sozial- und Kulturkommission geschickt.

Daniel Mbau, der Initiator, stellte die Ökonomie seines seit Mittwoch, 21. Juli 2021, eingereichten Textes vor. Vorbehaltlich der Zulässigkeitsdebatte des Vorsitzenden der Sitzung, André Mbata, ging der gewählte Vertreter von Mont-Amba dann auf die verschiedenen geäußerten Bedenken ein von Abgeordneten.

Nach der Debatte zeichnete sich eine Art Einstimmigkeit über das Wohl des Vorschlags und die Notwendigkeit ab, ihn auf Ebene des Ständigen Ausschusses des oben genannten Unterhauses zu ändern und zu bereichern.

In diesem Gesetzentwurf, Artikel 337, 340, 363, 377, 395, 408, 411, 412, 454, 490, 497, 531, 539, 544, 759, 786, 795 und 817 des Gesetzes Nr. 87-010 vom 1. August , 1987 über das Familiengesetzbuch geändert und ergänzt.

Zur Veranschaulichung:

Artikel 340:

Die Form der Verlobung richtet sich nach dem Brauch der Verlobten. Bei Zollkonflikten gilt der Brauch der Braut. Die Verlobung wird 12 Monate später aufgelöst, wenn die zukünftigen Ehegatten die Ehe nicht schließen können. Sie können um die gleiche Dauer verlängert werden, wenn weder Verschulden noch schuldhaftes Unterlassen vorliegt.

Artikel 363:

Unbeschadet des letzten Absatzes von Artikel 361 darf die Mitgift 400.000 Francs in ländlichen Gebieten und 1.000.000 kongolesischen Francs in städtischen Gebieten, abgesehen von der Liste der gemäß den Sitten der Ehegatten zu spendenden Güter, nicht überschreiten.

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Im Bereich Innovation listete Mbau 9 Innovationen auf, nämlich:

• Die Sanierung sowie die strafrechtliche Überwachung des Nachlasses und des Nachlasses;

• Herausgabe, Abtretung sowie Bestrafung, rechtswidriges Eindringen Dritter in böser Absicht in den kleinen Nachlass, der jetzt nur noch den Erben der ersten Kategorie zusteht;

• Bestrafung der Ernennung eines neuen Liquidators vor der Ersetzung des bestellten Liquidators;

• die Neuordnung des internationalen Privatrechts durch die Bekräftigung und Lockerung der für Ausländer und Situationen mit Auslandsbezug geltenden Grundsätze;

• Die Option für eine Frau, die eine wichtige und hochbezahlte Funktion ausübt, die vorherige Zustimmung ihres Ehepartners, den Wohnsitz und die Nachfolge ihres Mannes festzulegen;

• Bestätigung der Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen ohne Streit;

• Das formelle Verbot und die strenge Kriminalisierung von Handlungen der Polygamie;

• Die Aufhebung der Vereinfachung von Verlobungen und ihre gesetzliche Umwandlung in ein feierliches Versprechen;

• Die maximale Festsetzung der Höhe der Mitgift, die Möglichkeit der Bestrafung bei Überschreitung und die Festsetzung der Kosten des Personenstandes bei der Eintragung sowie der Eheschließung./actualite.cd

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