Polizeirazzia in Marion County Record: Polizeichef nach Razzia in einer Zeitungsredaktion in Kansas suspendiert



CNN

Der Polizeichef von Marion, Kansas, wurde nach der Razzia der Polizei bei einer Lokalzeitung und im Haus des Herausgebers der Zeitung im vergangenen Monat suspendiert.

Im August durchsuchten Beamte das Büro des Marion County Record sowie die Wohnung des Herausgebers der Zeitung und einer Bezirksrätin und beschlagnahmten unter anderem Mobiltelefone und Computer von Reportern. Der Schritt wurde von Nachrichtenorganisationen und Verfechtern der Pressefreiheit allgemein verurteilt.

Doch weniger als eine Woche nach den Razzien zog der oberste Staatsanwalt von Marion County, Joel Ensey, die Durchsuchungsbefehle zurück und forderte die Behörden auf, die beschlagnahmten Materialien zurückzugeben. Er sagte: „Es liegen nicht genügend Beweise vor, um einen rechtlich ausreichenden Zusammenhang zwischen diesem mutmaßlichen Verbrechen und den durchsuchten Orten und den Gegenständen herzustellen.“ beschlagnahmt.“

„Ich habe Chef Cody tatsächlich suspendiert und werde keine Einzelheiten zu seiner Suspendierung besprechen, da es sich um eine Personalangelegenheit handelt“, sagte Mayfield in einer E-Mail.

Der inzwischen suspendierte Polizeichef steht auch im Mittelpunkt einer Bundesklage der Marion County Record-Reporterin Debbie Gruver, die Cody vorwirft, ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt zu haben, indem sie einen „unangemessenen und rechtswidrigen“ Durchsuchungsbefehl erwirkt und ihr persönliches Eigentum beschlagnahmt hat Die Beschwerde.

In der Klage wird behauptet, Cody habe Gruver ins Visier genommen, weil er wusste, dass sie Vorwürfe wegen Fehlverhaltens gegen den Chef während seiner Zeit bei der Kansas City Police Department untersucht hatte, obwohl die Zeitung diese Vorwürfe nicht veröffentlicht hat.

„Solche Taten wurden von Chief Cody als Vergeltung dafür begangen, dass Frau Gruver ihre geschützten Rechte gemäß dem ersten Zusatzartikel der Verfassung der Vereinigten Staaten als Reporterin für The Record ausübte, die die Meinungs- und Pressefreiheit schützt“, heißt es in der Klage.

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Zusätzlich zur Beschlagnahmung ihres Computers habe Cody ihr laut Gruver auch ihr persönliches Mobiltelefon entrissen, was laut der Klage nicht in den Geltungsbereich des Haftbefehls falle.

Durch die Beschlagnahmung des persönlichen Mobiltelefons, so heißt es in der Klage, habe Cody Gruvers Recht auf Schutz vor unangemessener Durchsuchung oder Beschlagnahme im vierten Verfassungszusatz verletzt.

Kurz nachdem die Razzia landesweit Aufmerksamkeit erregt hatte, postete die Polizei am 12. August auf Facebook: „Obwohl ich allen Einzelheiten zu einer strafrechtlichen Untersuchung mitteilen möchte, kann ich es nicht tun.“ Ich glaube, wenn der Rest der Geschichte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, wird das Justizsystem, das in Frage gestellt wird, bestätigt.“

Die Abteilung lehnte eine weitere Stellungnahme zur Durchsuchung ab und verwies die Fragen an das Kansas Bureau of Investigation.

In der Beschwerde wird die Kansas Commission on Judicial Conduct aufgefordert, „Viars geistige Leistungsfähigkeit bei ihrer Entscheidung, scheinbar Bundes- und Landesgesetze zu umgehen“, zu überprüfen, als sie den Durchsuchungsbefehl für das Zeitungsbüro unterzeichnete, heißt es in einer von Strahler bereitgestellten Kopie der Beschwerde.

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